Suchfunktion





Bietsicherheit (nur für Zwangsversteigerungssachen):
 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

 

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

Kassenzeichen....Az. .......     (Die entsprechenden Angaben finden Sie auf zvg.com!)

AG Heidelberg

 

Ohne Angabe des Kassenzeichens und des Aktenzeichens ist eine Zuordnung der Zahlung zum Verfahren nicht möglich.

 

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Ein gültiger Personalausweis ist vorzulegen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Für Gebote einer im Handelsregister eingetragenen Firma ist zusätzlich ein beglaubigter Handelsregisterauszug neuesten Datums vorzulegen.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Zwangsversteigerungsgericht. 




Fußleiste