Suchfunktion

Ab 01.01.2018 sind die Amtsgerichte für Testamentseröffnungen, Erbscheinserteilungen und sonstige Nachlasssachen zuständig, die bisher in Baden-Württemberg bei den Notariaten bearbeitet wurden. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

 

Weitere Informationen zum Nachlassgericht finden Sie interner Link hier.

Sie finden das Nachlassgericht ab dem 02.01.2018 im Amtsgericht Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg. Bitte haben Sie Verständnis, dass es wegen der erforderlichen Einarbeitungsphase in der ersten Zeit zu Verzögerungen in der Bearbeitung beim Nachlassgericht kommen kann. Es empfiehlt sich daher in den ersten Wochen, dem Nachlassgericht Ihr Anliegen schriftlich mitzuteilen.

Informationen zur Notariatsreform finden Sie externer Link hier.

 

Fußleiste