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Anstaltsbeirat

Die Aufgaben und Befugnisse der Beiräte sind in § 18 JVollzGB I niedergelegt.
Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig.
Mit dem Beirat kann über die Poststelle der JVA schriftlich Kontaktaufgenommen werden.



Ehrenamt

Weitere ehrenamtliche Helfer bieten im Bereich Freizeit und Ausbildung  Gruppenveranstaltungen an und sind in der Einzelbetreuung von Strafgefangenen tätig.
Bei Interesse an einem solchen ehrenamtlichen Engagement wenden Sie sich bitte an die geschäftsführende Sozialarbeiterin.

 

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