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Zuständigkeit

In der Sozialtherapeutischen Anstalt werden erwachsene Strafgefangene und Sicherungsverwahrte behandelt.

Gefangene können mit ihrer Zustimmung in die Sozialtherapeutische Anstalt verlegt werden, wenn die besonderen Hilfen der Anstalt zu ihrer Resozialisierung angezeigt sind.

Die Entscheidung über die Verlegung in die Sozialtherapeutische Anstalt trifft die Leitung der Diagnoseabteilung der JVA Offenburg nach vorheriger Abstimmung mit der Sozialtherapeutischen Anstalt und Anmeldung durch die Vollzugsplankonferenz der Regelanstalten.

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