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Zum 1. Januar 2007 betraute das Land Baden-Württemberg zunächst die Firma NEUSTART gGmbH mit der Durchführung der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und des Täter-Opfer-Ausgleichs. Nach zehn Jahren in freier Trägerschaft wurden die Bereiche Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich wieder beim Land Baden-Württemberg angesiedelt und zum 1. Januar 2017 in die "Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg" (BGBW) überführt.


Die Bewährungs- und Gerichtshilfe für Mannheim/Heidelberg finden Sie externer Link hier.

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