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Organisation

Der Dienstvorstand eines Amtsgerichts ist dessen Direktor.

Das Amtsgericht nimmt vorrangig Rechtsprechungs- daneben auch Verwaltungsaufgaben wahr.

Organisation der Rechtsprechungsaufgaben

Spruchkörper beim Amtsgericht sind im Zivilbereich der Einzelrichter, im Strafbereich ebenfalls der Einzelrichter und das Schöffengericht. Das Präsidium, ein Selbstverwaltungsorgan der Richter, bestimmt die zuständigen Richter innerhalb des Gerichts und damit den gesetzlichen Richter jährlich im Voraus.

Organisation der Verwaltungsaufgaben

Der Direktor nimmt neben den Rechtsprechungsaufgaben auch Verwaltungsaufgaben wahr. Dieser führt z.B. die Dienstaufsicht über die Beschäftigten des Amtsgerichts einschließlich der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk.

Die Dienstaufsicht über die Richter obliegt dem Präsidenten des Landgerichts.

Der Dienstvorstand des Amtsgerichts Heidelberg ist dessen Direktor Dr. Stefan Braun.

Organisation der Rechtsprechungsaufgaben

Spruchkörper beim Amtsgericht sind im Zivilbereich und im familiengerichtlichen Bereich der Einzelrichter, im Strafbereich ebenfalls der Einzelrichter und das Schöffengericht. Das Präsidium, ein Selbstverwaltungsorgan der Richter, bestimmt die jeweils zuständigen Richter innerhalb des Gerichts und damit den gesetzlichen Richter jährlich im Voraus.


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